Beleg drucken oder digital ausgeben

Nach einem Verkauf entscheidest du, wie der Kunde seinen Beleg erhält: als gedruckten Bon, als QR-Code zum Scannen mit dem Smartphone, per E-Mail oder gar nicht.
So kommst du hierher
- Öffne die Kasse über die Seitenleiste.
- Füge Artikel in den Warenkorb ein und schließe den Verkauf ab.
- Nach der Zahlung erscheint automatisch ein Fenster zur Wahl der Belegausgabe.
Voraussetzungen
Es gibt keine besonderen Voraussetzungen. Das Fenster erscheint nach jedem abgeschlossenen Verkauf.
Aufbau des Fensters
Das Fenster zeigt vier Optionen zur Belegausgabe, jede mit einem Symbol und einer kurzen Beschreibung:
- Drucken: Der Beleg wird als Bon auf dem angeschlossenen Drucker ausgegeben
- Digitaler Beleg: Ein QR-Code wird angezeigt, den der Kunde mit seinem Smartphone scannen kann
- An E-Mail senden: Der Beleg wird per E-Mail versendet
- Kein Beleg: Es erfolgt keine Belegausgabe
So gehst du vor
- Wähle eine der vier Optionen aus, indem du auf die entsprechende Karte klickst.
Wenn du Digitaler Beleg wählst, öffnet sich anschließend ein Fenster mit einem QR-Code. Der Kunde kann diesen Code mit seinem Smartphone scannen, um den Beleg digital zu erhalten und zu speichern. Der Code ist eindeutig dieser Rechnung zugeordnet.
Was danach passiert
Nach deiner Wahl wird die Belegausgabe durchgeführt und das Fenster schließt sich. Der Verkauf ist damit abgeschlossen. Bei gedruckten Bons werden diese sofort ausgegeben; bei digitalen Belegcodes öffnet sich die Anzeige des QR-Codes; E-Mails werden verschickt oder zur Warteschlange hinzugefügt.
Jeder Beleg wird in der Kassenhistorie gespeichert und kann später nachgedruckt oder nachbearbeitet werden.
Tipps und Hinweise
- Der digitale Beleg ist besonders praktisch bei Kunden, die keinen ausgedruckten Bon möchten und sofort den Beleg digital speichern möchten.
- E-Mails werden nur versendet, wenn die notwendigen Kontaktdaten für den Kunden hinterlegt sind. Weitere Informationen zum E-Mail-Versand finden sich unter Automatische E-Mails.
- Die Wahl "Kein Beleg" ist gesetzlich nur in bestimmten Fällen zulässig – erkundige dich nach den Regelungen in deinem Land.