Dein Steuerberater braucht Zugriff auf deine Belege und Rechnungen, ohne selbst ein Benutzerkonto zu haben? Hier erstellst du sichere Zugänge für ihn – mit Link und optional mit Passwort. Du kannst diese Zugänge jederzeit widerrufen oder reaktivieren.
So kommst du hierher
- Öffne im Menü Buchhaltung > Datenaustausch
- Wechsle zur Registerkarte Steuerberaterzugang
Voraussetzungen
Du brauchst die Berechtigung zum Anzeigen der Buchhaltung. Es gibt keine weiteren Voraussetzungen.
So gehst du vor
Neuen Zugang erstellen
- Klicke auf Neuen Zugang erstellen
- Ein Eingabefenster öffnet sich. Trage folgende Angaben ein:
- Name: Ein Name für diesen Zugang, damit du ihn später erkennst (z. B. der Name deines Steuerberaters oder eine Beschreibung wie „Steuererklärung 2024")
- E-Mail: Die E-Mail-Adresse des Steuerberaters – sie wird angezeigt und dient dir zur Orientierung, ist aber nicht erforderlich
- Passwort (optional): Falls du den Zugang passwortgeschützt machen möchtest
- Speichere die Einstellungen – der Zugang wird angelegt
- Sofort danach wird der Zugriffslink automatisch in deine Zwischenablage kopiert
- Sende diesen Link per E-Mail an deinen Steuerberater
Einen Link erneut kopieren
Wenn dein Steuerberater den Link verloren hat:
- Suche den Zugang in der Liste (nach Name oder E-Mail)
- Klicke auf das Kopier-Symbol – der Link wird in deine Zwischenablage kopiert
- Der Zugang darf nicht widerrufen sein (eine reaktivierte Schaltfläche zeigt, dass er gesperrt ist)
Passwort nachträglich setzen oder ändern
- Suche den Zugang in der Liste
- Klicke auf das Schlüssel-Symbol Passwort setzen
- Gib ein neues Passwort ein und speichere – es wird sofort aktiv
- Der Zugang darf nicht widerrufen sein
Zugang sperren (widerrufen)
Wenn dein Steuerberater keinen Zugriff mehr haben soll:
- Suche den Zugang in der Liste
- Klicke auf das Verbotszeichen Widerrufen
- Bestätige die Sicherheitsabfrage – der Zugang wird sofort gesperrt
- Der Steuerberater kann den Link nicht mehr nutzen
Einen gesperrten Zugang wieder freigeben
Wenn du einen Zugang versehentlich widerrufen hast oder den Zugriff später wieder benötigst:
- Suche den Zugang in der Liste – er ist gekennzeichnet
- Klicke auf das Pfeil-zurück-Symbol Reaktivieren
- Der Zugang ist sofort wieder aktiv – der Link funktioniert wieder
Aufbau der Liste
Name: Der Name, unter dem du den Zugang angelegt hast.
E-Mail: Die E-Mail-Adresse, die du bei der Erstellung angegeben hast – zur Orientierung.
Erstellt am: Das Datum, an dem du den Zugang erzeugt hast.
Letzter Zugriff: Wann dein Steuerberater den Zugang zuletzt benutzt hat. Wenn dieser Wert lange zurückliegt, überprüfe, ob der Link angekommen ist.
Spalte mit Schaltflächen: Hier kannst du den Link kopieren, das Passwort setzen und den Zugang sperren oder freigeben.
Was danach passiert
Der Zugang ist sofort aktiv. Dein Steuerberater kann sich mit dem Link ohne Benutzerkonto einloggen und auf deine Belege zugreifen. Die Liste zeigt dir, wann er sich zuletzt angemeldet hat – so siehst du, ob der Zugang benutzt wird.
Wenn du mehrere Steuerberater oder Externe unterstützen musst, kannst du beliebig viele Zugänge anlegen und verwalten. Jeder Zugang hat seinen eigenen Link und kann unabhängig gesperrt werden.
Tipps und Hinweise
Link versenden: Der Link wird nur einmal automatisch kopiert (direkt nach der Erstellung). Danach musst du ihn manuell kopieren, wenn du ihn erneut brauchst – nutze dazu das Kopier-Symbol in der Zeile des Zugangs.
Passwort nicht vergessen: Wenn du ein Passwort setzt, teile es deinem Steuerberater separat mit (nicht per E-Mail mit dem Link zusammen). So bleibt es sicherer.
Widerrufen und Reaktivieren: Ein widerrufener Zugang ist nicht gelöscht – du kannst ihn jederzeit reaktivieren. Das ist praktisch, wenn der Zugriff für einen Zeitraum nicht nötig ist.
Regelmäßig überprüfen: Schau dir den „Letzter Zugriff"-Wert an. Wenn ein Steuerberater den Zugang dauerhaft nicht nutzt, kannst du ihn widerrufen – das spart Sicherheitsrisiken.